Projekt zur Förderung musikalischer Ausbildung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen.
"Musikkinder"
1. Zielsetzung von "Musikkinder"
Die wesentliche Zielsetzung des Förderprojekts "Musikkinder" ist es, einen bezahlbaren Musikunterricht
für alle zu ermöglichen. Grundgedanke ist eine indirekte Förderung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen durch Menschen, denen dies finanziell möglich ist, ganz nach dem Motto:
Die Starken helfen den Schwachen. Es soll eine Förderatmosphäre entstehen, in der sich der
Geförderte nicht als Bittsteller fühlen muss.
2. Wie soll "Musikkinder" gefördert werden ?
Grundgedanke ist es die Förderung des Einzelnen nicht öffentlich zu machen, um das mögliche
Gefühl einer Zweiklassengesellschaft zu vermeiden. Eine mögliche Förderung kann z.B. sein:
ein Zuschuss zum Musikunterricht
die Übernahme der Ausleihgebühren für Musikinstrumente
Unterrichtsmaterialien
Hierzu besteht ein Spendenkonto. Auf dieses kann jederzeit eine Spende in beliebiger Höhe eingezahlt werden.
Auch auf der Weihnachtsfeier der Musikschule MusikMobil können
Spenden direkt übergeben werden. Direkte Spenden können auch passende, aber nicht mehr
benötigte Musikinstrumente sein.
3. Wer soll von "Musikkinder" gefördert werden?
Gefördert werden sollen Schülerinnen u. Schüler, die schon Schüler bei MusikMobil sind, ihren
Unterricht aber aus finanziellen Gründen nicht fortsetzen können.
Gefördert werden können aber auch Schülerinnen u. Schüler, die ein Unterrichtsverhältnis bei
MusikMobil eingehen wollen, aber Probleme bei der Finanzierung haben.
Schon aus Gründen der Transparenz bei der Verwendung der Fördergelder soll in erster Linie
Musikunterricht bei MusikMobil gefördert werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch anderweitiger
Musikunterricht gefördert werden.
Bei der Mittelvergabe aus dem Förderprojekt "Musikkinder" wird auf die Offenheit und Ehrlichkeit der Eltern vertraut.
Es kann im einzelnem keine Einkommens und Vermögenskontrolle durchgeführt werden.
Anregungen zur Mittelvergabe sollten aus dem Freundes- und Unterstützerkreis der Musikschule
MusikMobil kommen. Auch sollen Vorschläge aus der Leitung der Musikschule Berücksichtigung finden.
Grundsätzlich können Schülerinnen u. Schüler gefördert werden, die Aufgrund Ihrer
wirtschaftlichen Situation dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage sind, den Unterricht ganz oder teilweise selbst zu bezahlen.
Auch der Anspruch auf einen "Gutschein für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben" der Sozialbehörden ist ein Fördermerkmal.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Dies gilt auch dann, wenn eine oder
mehrere der o.g. Förderkriterien erfüllt werden.
4. Kontrolle über die Mittelvergabe
Die Verwendung der Fördermittel muss kontrolliert werden. Eingehende und ausgehende Mittel
sollen protokolliert werden. Es ist eine jährliche Abrechnung zu erstellen. Jeder aus dem Freundes-
und Unterstützerkreis der Musikschule MusikMobil hat das Recht auf Einsicht in die jährliche
Abrechnung. Auch sonstige Spender, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, haben
ein Recht auf Einsicht.
Die jährliche Abrechnung wird von der Musikschule MusikMobil, oder einer von MusikMobil beauftragten
Person, erstellt. Die sich daraus ergebene Prüfung der jährlichen Abrechnung soll von 2 Personen aus dem Freundes-
und Unterstützerkreis der Musikschule durchgeführt werden. Diese 2 Personen ( Kassenprüfer ) können
wechseln und werden auf der jährlichen Weihnachtsfeier bestimmt.
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende die Gründung des Projekts zur Förderung
musikalischer Ausbildung von Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen
"Musikkinder"
und fordern Sie bitte auch andere zu einer Spende auf !
Spendenkonto:
Hypo Vereinsbank
KontoNr. :
15 33 99 22
BLZ:
200 300 00
Musikkinder-Kontakt: Petra Voyatzian, Stefan Schwannecke, Königsberger Str. 27, 24376 Kappeln, Tel. 04642 / 965 69 9