Musikkinder

Projekt zur Förderung musikalischer Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

"Musikkinder"

1. Zielsetzung von "Musikkinder"

Die wesentliche Zielsetzung des Förderprojekts "Musikkinder" ist es, einen bezahlbaren Musik­unterricht für alle zu ermöglichen. Grund­gedanke ist eine indirekte Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Menschen, denen dies finanziell möglich ist, ganz nach dem Motto: Die Starken helfen den Schwachen. Es soll eine Förder­atmosphäre entstehen, in der sich der Geförderte nicht als Bittsteller fühlen muss.

2. Wie soll "Musikkinder" gefördert werden ?

Grundgedanke ist es die Förderung des Einzelnen nicht öffentlich zu machen, um das mögliche Gefühl einer Zweiklassen­gesellschaft zu vermeiden. Eine mög­liche Förderung kann z.B. sein:
  • ein Zuschuss zum Musikunterricht
  • die Übernahme der Ausleihgebühren für Musikinstrumente
  • Unterrichtsmaterialien
Hierzu besteht ein Spendenkonto. Auf dieses kann jederzeit eine Spende in beliebiger Höhe eingezahlt werden. Auch auf der Weihnachts­feier der Musikschule MusikMobil können Spenden direkt übergeben werden. Direkte Spenden können auch passende, aber nicht mehr benötigte Musikinstrumente sein.

3. Wer soll von "Musikkinder" gefördert werden?

Gefördert werden sollen Schülerinnen u. Schüler, die schon Schüler bei MusikMobil sind, ihren Unterricht aber aus finanziellen Gründen nicht fortsetzen können.

Gefördert werden können aber auch Schülerinnen u. Schüler, die ein Unterrichts­verhältnis bei MusikMobil eingehen wollen, aber Probleme bei der Finanzierung haben.

Schon aus Gründen der Transparenz bei der Verwendung der Förder­gelder soll in erster Linie Musikunterricht bei MusikMobil gefördert werden. Nur in besonderen Ausnahme­fällen kann auch anderweitiger Musikunterricht gefördert werden.

Bei der Mittelvergabe aus dem Förderprojekt "Musikkinder" wird auf die Offenheit und Ehrlichkeit der Eltern vertraut. Es kann im einzelnem keine Einkommens und Vermögens­kontrolle durchgeführt werden. Anregungen zur Mittelvergabe sollten aus dem Freundes- und Unterstützerkreis der Musikschule MusikMobil kommen. Auch sollen Vorschläge aus der Leitung der Musikschule Berücksichtigung finden.

Grundsätzlich können Schülerinnen u. Schüler gefördert werden, die Aufgrund Ihrer wirt­schaftlichen Situation dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage sind, den Unter­richt ganz oder teilweise selbst zu bezahlen.

Auch der Anspruch auf einen "Gutschein für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben" der Sozialbehörden ist ein Fördermerkmal.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Dies gilt auch dann, wenn eine oder mehrere der o.g. Förderkriterien erfüllt werden.

4. Kontrolle über die Mittelvergabe

Die Verwendung der Förder­mittel muss kontrolliert werden. Eingehende und ausgehende Mittel sollen protokolliert werden. Es ist eine jährliche Abrechnung zu erstellen. Jeder aus dem Freundes- und Unterstützer­kreis der Musikschule MusikMobil hat das Recht auf Einsicht in die jährliche Abrechnung. Auch sonstige Spender, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, haben ein Recht auf Einsicht.

Die jährliche Abrechnung wird von der Musikschule MusikMobil, oder einer von MusikMobil beauftragten Person, erstellt. Die sich daraus ergebene Prüfung der jährlichen Abrechnung soll von 2 Personen aus dem Freundes- und Unterstützer­kreis der Musikschule durchgeführt werden. Diese 2 Personen ( Kassenprüfer ) können wechseln und werden auf der jährlichen Weihnachts­feier bestimmt.

Bitte unterstützen Sie mit einer Spende die Gründung des Projekts zur Förderung musikalischer Ausbildung von Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen
"Musikkinder"

und fordern Sie bitte auch andere zu einer Spende auf !

Spendenkonto:
Hypo Vereinsbank
KontoNr. : 15 33 99 22
BLZ: 200 300 00
Musikkinder-Kontakt:
Petra Voyatzian, Stefan Schwannecke, Königsberger Str. 27, 24376 Kappeln, Tel. 04642 / 965 69 9
Musikkinder Pressemitteilung
Ein Traum wird wahr